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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 10/03
§§: EStG § 10 e Abs. 1
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Bemessungsgrundlage, Mittelbare Grundstücksschenkung, Geldschenkung
Rechtsfrage: Ist in die Bemessungsgrundlage nach § 10 e EStG auch derjenige Teil des Grundstückskaufpreises einzubeziehen, der durch eine Geldschenkung der Mutter des Klägers finanziert wurde? Liegt eine Geldschenkung unter Auflage oder auch dann eine mittelbare Grundstücksschenkung vor, wenn zunächst der Grundstückskaufvertrag ohne formelle Beteiligung des Schenkers geschlossen und erst später das Schenkungsversprechen abgegeben und erfüllt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 10.07.2002
Vorinstanz/AZ: 10 K 5325/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 36 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.06.2004
Erledigungs-Az: IX R 61/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 61/03 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 03 96