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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 46/12 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 a, HGB § 249 Abs. 2, EStG § 5 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 1, GewStG § 7 Satz 1
Schlagwörter Rückstellung, Abbruchverpflichtung, Miete
Rechtsfrage: Bildung einer Rückstellung wegen der Verpflichtung zum Abbruch von Baulichkeiten auf einem von der Klägerin gemieteten Grundstück: Ist eine Rückstellung neu zu bewerten, wenn bei einem befristeten Mietvertrag Verlängerungsoptionen in Anspruch genommen werden? Ist für die Bewertung der Rückstellung nunmehr die gesamte Mietdauer als Ansammlungszeitraum zu berücksichtigen und eine Minderung der Rückstellung erfolgswirksam aufzulösen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.05.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 108/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.07.2014
Erledigungs-Az: I R 46/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 25 21