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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 50/08 (BFH) |
§§: | EStG § 31 Satz 4, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 34 Abs. 1, EStR Abschn. 175 Abs. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Günstigerprüfung, Tarifermäßigung, Isolierende Betrachtungsweise |
Rechtsfrage: | Art der Vergleichsrechnung bei Günstigerprüfung: Ist für jedes Kind grundsätzlich auch dann eine eigene Vergleichsrechnung durchzuführen, wenn durch die Anwendung der Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 1 EStG auf die Einkommensteuerschuld der Eltern die kumulative Gewährung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG zu einer deutlich niedrigeren Steuerschuld als die isolierte Betrachtung nach Abschnitt R 175 Abs. 1 Satz 3 EStR 2003 führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 19.06.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 4625/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 33 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.04.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 50/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 21 50 |