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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 2/08 (BFH)
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, AO § 57, AO § 58, AO § 55, AO § 64, AO § 65
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Personalgestellung, Unmittelbarkeit
Rechtsfrage: Steht eine Personalgestellung an andere gemeinnützige Einrichtungen zur Verwirklichung deren gemeinnütziger Zwecke dem Gebot der Unmittelbarkeit (§ 57 AO) entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.12.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 104/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 09 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.02.2010
Erledigungs-Az: I R 2/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 14 75