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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 29/18 (BFH) |
§§: | AO § 129 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Veranlagung, Zeuge, Berichtigung, Akten |
Rechtsfrage: | Berichtigung eines Einkommensteuerbescheids nach § 129 der Abgabenordnung (AO): Zur Frage der Einbeziehung und Würdigung einer Aussage der Sachbearbeiterin der Veranlagung als Zeugin in die Entscheidung durch das FG als Tatsacheninstanz bei der Prüfung, ob das Tatbestandsmerkmal einer ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO erfüllt ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 31.01.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 480/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 16 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.03.2020 |
Erledigungs-Az: | IX R 29/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 11 13 |