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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 23/11 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 20, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 41 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Einkünfte aus Kapitalvermögen, Werbungskosten, Schuldzinsen, Vermietung und Verpachtung, Mietverhältnis, Fremdvergleich, Lebenspartner, Private Lebensführung
Rechtsfrage: Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn sich aus der jeweiligen unterjährigen Haltefrist von Zero-Bonds schließen lässt, dass der fremdfinanzierte Erwerb der Erzielung steuerfreier Vermögensvorteile dient? Ist die Rechtsprechung des BFH zur Anerkennung von Angehörigenverträgen nach den Maßstäben des sog. Fremdvergleichs auf Lebenspartnerschaften übertragbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 19.03.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 5173/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2014
Erledigungs-Az: VIII R 23/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet