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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 89/01 |
§§: | EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. g, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Dividendenstripping, Gestaltungsmissbrauch, Anrechnung, Körperschaftsteuer, Wertpapier |
Rechtsfrage: | Kann eine inländische GmbH, die für ein niederländisches Unternehmen Reihengeschäfte der sog. Ketten-Wertpapier-Leihe tätigt, die Körperschaftsteuer nur eingeschränkt anrechnen, weil möglicherweise ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO 1977 vorliegt, da die Wertpapiergeschäfte nur dazu dienen, das Körperschaftsteuer-Anrechnungsguthaben für nichtanrechnungsbefugte Investoren nutzbar zu machen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 17.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 290/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 83 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 89/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |