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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 28/15 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, GrEStG § 7 Abs. 2, GrEStG § 7 Abs. 3, AO § 42
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Gesamthand, Wohnungseigentum, Einheitliches Vertragswerk, Steuerfreistellung, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer bei Aufteilung von Gesamthandseigentum in Wohnungseigentum: einheitlicher Leistungsgegenstand oder Erwerb in unbebautem Zustand? Steuerfreistellung und 5 Jahres Frist - Umgehung des § 7 Abs. 3 GrEStG: Übertragung von Wohnungseigentum auf Mitglieder einer Baugemeinschaft-GbR bei einem noch zu errichtendem Gebäude. Findet die Steuerbefreiung nach § 7 Abs. 1 GrEStG Anwendung, wenn in einem Vertrag das Gesamthandseigentum an einem Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt und den Gesellschaftern zugeordnet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 26.02.2015
Vorinstanz/AZ: 15 K 4223/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 09 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.02.2019
Erledigungs-Az: II R 28/15
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 10 32