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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 12/15 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 4 Nr. 1, GG Art. 28 Abs. 2, AsylbLG § 3
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Asylbewerberunterkunft, Asylbewerber, Flüchtling, Gemeinnützigkeit
Rechtsfrage: Übergang von Grundbesitz einer gemeinnützigen GmbH auf einen Landkreis - Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG - Flüchtlingshilfe: Sind die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer erfüllt, wenn ein Landkreis als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts von einer gemeinnützigen GmbH die öffentlich-rechtliche Aufgabe der Flüchtlingshilfe übernimmt, die dieser zuvor in Ausübung seines Selbstverwaltungsrechts übertragen hat? Setzt die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 1 GrEStG voraus, dass der Rechtsträgerwechsel zwischen zwei juristischen Personen des öffentlichen Rechts stattfindet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.01.2015
Vorinstanz/AZ: 5 K 908/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 07 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.11.2016
Erledigungs-Az: II R 12/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 26 23