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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 22/98
§§: EStG § 7 Abs. 1 Satz 5, EStG § 10 e Abs. 6, EStG § 12
Schlagwörter Abbruchkosten
Rechtsfrage: Abbruchkosten eines zunächst selbstgenutzten, dann vermieteten und schließlich leerstehenden Hauses sowie dessen Restwert bei Errichtung eines zur Eigennutzung bestimmten Neubaus weder nachträgliche Werbungskosten (AfaA gem. § 7 Abs. 1 S. 5 EStG?) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung noch nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbare Vorkosten? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 19.03.1998
Vorinstanz/AZ: VI 157/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2001
Erledigungs-Az: IX R 22/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 50 12