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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 24/06
§§: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1, AO 1977 § 181 Abs. 5, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Steuerfreiheit, Differenzgeschäft, Optionsgeschäft, Börse
Rechtsfrage: 1. Liegen steuerfreie Spielgewinne oder gewerbliche Einkünfte vor, wenn ein angestellter Börsenmakler mit Billigung seines Arbeitgebers (Börsenmaklerfirma) und unter Nutzung seines beruflich erlangten Informationsvorsprungs auf eigene Rechnung Geschäfte mit Zins- und Währungsoptionsscheinen tätigt? - 2. Ist zumindest hinsichtlich eines Streitjahres bereits Verjährung eingetreten? - 3. Mangelnde Sachaufklärung und Verstoß gegen § 96 FGO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.03.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 2294/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1322
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 24 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2007
Erledigungs-Az: X R 24/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 17 38