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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 58/00
§§: AO 1977 § 235, AO 1977 § 370, VStG § 10
Schlagwörter Hinterziehungszinsen, Steuerhinterziehung, Vermögensteuer, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Festsetzung von Hinterziehungszinsen hinterzogener Vermögensteuer für Zeiträume bis 31. Dez. 1996 trotz Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer (vgl. Beschluß des BVerfG vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BStBl. II 1995, 655) zulässig? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.05.2000
Vorinstanz/AZ: 12 K 6356/96 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 53 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2002
Erledigungs-Az: II R 58/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 14 63