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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 14/98 | 
| §§: | AStG § 15 Abs. 1, AStG § 15 Abs. 2, VStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Familienstiftungen, Ausland, Vermögen, Zurechnung, Anfallsberechtigung, unbeschränkt Steuerpflichtiger, Vermögensteuer | 
| Rechtsfrage: | Zurechnung des Vermögens einer liechtensteinischen Familienstiftung an die anfalls- und/oder bezugsberechtigten unbeschränkt vermögensteuerpflichtigen Angehörigen des Stifters nach § 15 Außensteuergesetz. - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 25.11.1997 | 
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 2629/94 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 850 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 25.04.2001 | 
| Erledigungs-Az: | II R 14/98 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 77 90 |