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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 51/14 (BFH) | 
| §§: | UStG § 10 Abs. 4 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9 a | 
| Schlagwörter | Stromlieferung, Selbstkosten, Einfamilienhaus, Bemessungsgrundlage, Unentgeltliche Wertabgabe | 
| Rechtsfrage: | Stromlieferung vom eigenen Einfamilienhaus an die Stadtwerke: Mit welcher Bemessungsgrundlage ist die unentgeltliche Wertabgabe der im eigenen Einfamilienhaus erzeugten Wärme festzusetzen, mit der das Einfamilienhaus beheizt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 09.01.2014 | 
| Vorinstanz/AZ: | 16 K 316/12 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 86 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.09.2015 | 
| Erledigungs-Az: | V R 51/14 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache | 
