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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 25/00 |
§§: | FGO § 65 |
Schlagwörter | Anschrift, Rechtsschutzbedürfnis, Anschlussrevision, |
Rechtsfrage: | Ist für eine ordnungsgemäße Klageerhebung die Angabe der ladungsfähigen Anschrift (tatsächlicher Wohnsitz) notwendig, wenn die Klin. durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 02.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 317/96, 4 K 75/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 10 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2000 |
Erledigungs-Az: | IV R 25/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 03 75 |