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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 37/17 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Gewerbesteuermessbetrag, Hinzurechnung, Zinsen, Verrechnung, Schuldzinsen |
Rechtsfrage: | Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Schuldzinsen: Ist die Saldierung von Schuldzinsen mit Zinserträgen in einem sog. Cash-Pool-Verfahren nach der Neufassung des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz vom 14.8.2007 (BGBl 2007 I S. 1912) zulässig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.09.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 243/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 10 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2018 |
Erledigungs-Az: | III R 37/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 22 42 |