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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 24/19 (BFH) |
| §§: | EStG § 7 g Abs. 4, EStG § 7 g Abs. 5, EStG § 7 g Abs. 6 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Investitionsabzugsbetrag, PKW-Nutzung, Fahrtenbuch, Sonderabschreibung |
| Rechtsfrage: | Auf welche Weise kann der für Zwecke des § 7 g EStG geforderte Nachweis der ausschließlichen oder fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW erbracht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 10.07.2019 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 2862/17 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 14 46 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.03.2022 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 24/19 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 08 94 |