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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1747/11 (BVerfG)
§§: FGO § 33, FGO § 41 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, StVZO § 29
Schlagwörter Feststellungsklage, Zulässigkeit, Umsatzsteuer, Rechtsweg, Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Tarif, Rechtsweg, Leistungsempfänger
Rechtsfrage: Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Bestimmung des Leistungsempfängers bei Durchführung von Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO - Rechtsweg - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 30.03.2011
Vorinstanz/AZ: XI R 12/08
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 233 S. 304
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 20 06
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 03.12.2012
Erledigungs-Az: 1 BvR 1747/11
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 17 51