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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 45/08 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Spekulationsgewinn, Erhebungsdefizit, Vollzugsdefizit, Neue Tatsache
Rechtsfrage: Spekulationsgewinnbesteuerung 1998: Stellt das vom BVerfG festgestellte Vollzugs- und Erhebungsdefizit bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen in den Jahren 1997 und 1998 eine (zusammengesetzte) Tatsache i.S. des § 173 AO dar, mit der Folge, dass das FA den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr 1998 zu Gunsten des Steuerpflichtigen unter Außerachtlassung des erklärten und bisher versteuerten Spekulationsgewinns zu berichtigen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 12.06.2008
Vorinstanz/AZ: 10 K 1820/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 37 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.05.2009
Erledigungs-Az: IX R 45/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 29 11