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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 62/08 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 9, EStG § 52 Abs. 38 |
Schlagwörter | Destinatszahlung, Wiederkehrende Bezüge, Kapitaleinkünfte, Stiftung |
Rechtsfrage: | Besteuerung von Destinatszahlungen des Jahres 2001: Sind Zahlungen, die die Klägerin als Begünstigte einer Familienstiftung erhält (sog. Destinatszahlungen), erst ab dem Jahr 2002 als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu versteuern oder unterliegen sie bereits im Jahr 2001 unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens als wiederkehrende Bezüge gemäß § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbs. 2 Buchst. a EStG der Besteuerung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 397/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 10 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2010 |
Erledigungs-Az: | X R 62/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 38 98 |