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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 90/03
§§: EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
Schlagwörter Behinderter, Pflegekind, Unterhalt, Kindergeld
Rechtsfrage: Setzt die Berücksichtigung des volljährigen, untertags in einer Behindertenwerkstatt teilstationär untergebrachten, ansonsten beim Kläger lebenden Bruders als Pflegekind voraus, dass der Kläger 20 % der tatsächlichen Unterhaltskosten trägt, sind ggf. bei dieser Berechnung die Kosten der Unterbringung in der Behindertenwerkstatt nicht miteinzurechnen (Abgrenzung zu dem vom BFH mit dem Urt. vom 29.1.2003 VIII R 71/00, BStBl II 2003, 469 = SIS 03 23 16 entschiedenen Sachverhalt)? Verhältnis von § 32 Abs. 1 Nr. 2 zu § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 15.09.2003
Vorinstanz/AZ: IV 152/2002
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 14 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2004
Erledigungs-Az: VIII R 90/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 12 25