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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 64/09 (BFH) |
§§: | AO § 4, AO § 169, BGB § 242 |
Schlagwörter | Vertrauensschutz, Treu und Glauben, Verwirkung, Gewerbesteuermessbescheid, Betreuung |
Rechtsfrage: | War das Finanzamt nicht nach Treu und Glauben daran gehindert für die Streitjahre noch Gewerbesteuermessbetragsbescheide zu erlassen. War die Befugnis zum Erlass der Bescheide für Einkünfte aus berufsmäßiger Betreuung nicht aufgrund vorangegangenen Verhaltens verwirkt? Ist Voraussetzung für die Verwirkung des Gewerbesteueranspruchs eine vorherige gewerbesteuerrechtliche Entscheidung der Finanzbehörde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1087/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 11 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.12.2010 |
Erledigungs-Az: | VIII R 56/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 56/09 - Erledigung der Hauptsache |