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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 5/16 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Regelmäßige Arbeitsstätte, Außendienst, Kläranlage, Nachhaltigkeit, Qualität
Rechtsfrage: Ist bei einem Klärwärter der Stadtbetriebe, der grundsätzlich arbeitstäglich (nachhaltig) das Zentralklärwerk anfährt, aber den Großteil seiner Zeit die Pumpwerke im Stadtgebiet wartet und instand setzt (quantitativer und qualitativer Schwerpunkt), das Zentralklärwerk seine regelmäßige Arbeitsstätte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.12.2015
Vorinstanz/AZ: 9 K 331/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 467
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 04 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.10.2017
Erledigungs-Az: VI R 5/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 22 50