Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1462/13 (BVerfG)
§§: AO § 363 Abs. 2, AO § 165, AO § 367 Abs. 2, GG Art. 19 Abs. 4
Schlagwörter Aussetzung des Verfahrens, Ruhen des Verfahrens, Einspruch, Rechtsschutz, Verfassung, Vorläufige Veranlagung, Arbeitslosenversicherung
Rechtsfrage: Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk - Rechtsschutz - Voraussetzungen für Eintritt und Beendigung der Zwangsruhe gemäß § 363 Abs. 2 AO - Unterlassene Anhörung des Steuerpflichtigen nach Wegfall des Ruhensgrundes - Verfassungskonforme Auslegung einer Steuerrechtsnorm - Änderung von Steuerbescheiden durch Aufnahme von Vorläufigkeitsvermerken als Teilabhilfe im Einspruchsverfahren - Umfang von Vorläufigkeitsvermerken - Abzug von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 23.01.2013
Vorinstanz/AZ: X R 32/08
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 240 S. 202
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 11 47
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 17.09.2013
Erledigungs-Az: 1 BvR 1462/13
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen