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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 7/09 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 1, AO § 39, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2 |
Schlagwörter | Durchgangserwerb, Wirtschaftliches Eigentum, Wesentlichkeitsgrenze, Wesentliche Beteiligung, Juristische Sekunde |
Rechtsfrage: | Bestimmung der Beteiligungsquote i.S. des § 17 Abs. 1 EStG bei im vorhinein bereits erfolgter Vereinbarung einer Unterbeteiligung atypischer Art (in Höhe von 5,1 %) an einem noch zu erwerbenden GmbH-Anteil (in Höhe von 15 %): Kommt überhaupt, und wenn ja, in welcher Konstellation der zivilrechtlichen Rechtsfigur des sog. "Durchgangserwerbs" bzw. der "juristischen Sekunde" im Rahmen des Beteiligungserwerbs i.S. des § 17 EStG eine eigene Daseinsberechtigung zu? Sind treuhänderische Gesellschaftsbeteiligung und Unterbeteiligung atypischer Art steuerlich gleich zu behandeln oder sind (und wenn ja, welche?) Unterschiede zu beachten? Mangelhafte Sachaufklärung und Verstoß gegen Art. 103 GG, § 96 Abs. 2 FGO (Überraschungsentscheidung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 03.06.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1712/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 16 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.01.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 7/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 11 59 |