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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 63/01 |
§§: | EStG § 3 Nr. 66 |
Schlagwörter | Sanierungsgewinn, Steuerfreiheit, Teilerlass, Sanierungsabsicht |
Rechtsfrage: | Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns: Lassen sich aus Forderungserlassen anderer Gläubiger in späteren Jahren Rückschlüsse auf die Sanierungsabsicht des zuerst erlassenden (Haupt-)Gläubigers im Streitjahr ziehen? Dürfen nur die Verhältnisse des jeweiligen Erlassjahres betrachtet werden, wenn ein mehrere Jahre betreffender Sanierungsplan vorliegt? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 08.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 217/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 203 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 71 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.04.2003 |
Erledigungs-Az: | IV R 63/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 42 93 |