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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 32/06 |
§§: | EStG § 23 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Grundstück, Entnahme, Anschaffung, Spekulationsgeschäft |
Rechtsfrage: | Entnahme eines Grundstücks als Anschaffungsvorgang i.S. von § 23 EStG - Gilt die Entnahme als Anschaffungsfiktion nach § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG nach § 52 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 39 EStG nicht für Entnahmevorgänge vor dem 1.1.1999 (hier: umstrittene Steuerpflicht des Gewinns aus der am 20. 5.2003 erfolgten Veräußerung eines zum 31.12.1998 aus dem Betriebsvermögen entnommenen Grundstücks)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 09.05.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4629/05 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 43 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.10.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 32/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 03 66 |