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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 28/12 (BFH) |
§§: | UmwStG § 12 Abs. 2 |
Schlagwörter | Verschmelzung, Teilwertabschreibung, Hinzurechnung, Anschaffungskosten |
Rechtsfrage: | Ist im Falle der Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft nach vorangegangener Verschmelzung zweier Schwestergesellschaften bei der Gewinnermittlung der Muttergesellschaft, der Klägerin, ein Hinzurechnungsbetrag nach § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1995 zu berücksichtigen? Ist eine Hinzurechnung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1995 nicht nur im Falle der Aufwärtsverschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft vorzunehmen, sondern immer dann, wenn das Übernahmeergebnis gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995 außer Ansatz bleibt und die zuvor teilwertberichtigten Anteile untergehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 27.02.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 119/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 15 09 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |