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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 27/09 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 52 Abs. 40 Satz 4, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Rückwirkung, Altersgrenze, Verfassung |
Rechtsfrage: | Absenkung der Altersgrenze zum 1.1.2007 in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG durch Art. 1 Nr. 11 des StÄndG 2007 vom 19.7.2006 (BGBl I 2006 S. 1652) wegen der damit verbundenen weiteren Nachteile (u.a. Beihilfe, Kinderzuschlag und Ausbildungsfreibetrag entfallen) verfassungsgemäß? Unechte Rückwirkung für alle am Tag des Gesetzesbeschlusses bereits Studierende? Müsste die Übergangsregelung in § 52 Abs. 40 EStG den Geburtsjahrgang 1983 mit erfassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.02.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1462/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 20 19 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren III R 27/09 ist durch Beschluss vom 5.4.2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 2875/10 ausgesetzt. - Zurücknahme der Revision |