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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 77/16 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Nahestehende Person, Änderung der Verhältnisse |
Rechtsfrage: | Ist bei der Beurteilung, ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen, nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern im Zeitpunkt der Leistungsgewährung abzustellen, wenn sich erhebliche Veränderungen der Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern oder zwischen den Gesellschaftern untereinander ergeben haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 13.07.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 467/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 09 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.09.2018 |
Erledigungs-Az: | I R 77/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 22 73 |