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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 14/16 (BFH)
§§: AO § 31, AO § 30
Schlagwörter Steuergeheimnis
Rechtsfrage: Auf Verlangen einer gesetzlichen Krankenkasse, deren nicht hauptberuflich selbständiges Mitglied der Ehemann der Klägerin ist, hat die Finanzbehörde die Einkünfte der Klägerin der Krankenkasse mitgeteilt. Dagegen wendet sich die Klägerin. Sie trägt vor, bei nicht hauptberuflich selbständigen Mitgliedern sei das Einkommen des Ehegatten bei der Bemessungsgrundlage für die Krankenkassenbeiträge nicht zu berücksichtigen (§ 240 SGB V). § 31 AO sei mangelhaft ausgebildet und mit den Grundsätzen rechtsstaatlicher Ordnung nicht zu vereinbaren. Es müsse möglich sein, sich vor der Weitergabe der Besteuerungsunterlagen zur Wehr zu setzen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 22.04.2016
Vorinstanz/AZ: 13 K 1934/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1133
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 13 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2017
Erledigungs-Az: VII R 14/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet