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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 93/99
§§: KStG § 27 Abs 1
Schlagwörter Vorabausschüttung, Rückgängigmachung, Gewinnausschüttung, Ausschüttungsbelastung, Einlage
Rechtsfrage: Ist für eine später rückgängig gemachte Vorabausschüttung einer GmbH die Ausschüttungsbelastung nach § 27 Abs. 1 KStG herzustellen und stellt die spätere Rückgewähr eine Einlage dar oder ist sie so zu behandeln, als ob sie von vornherein nicht erfolgt sei? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 02.09.1999
Vorinstanz/AZ: 9 K 4200/96 Kap, K, VSt, F, EW
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen