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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 52/11 (BFH) | 
| §§: | EnergieStG § 4, EnergieStG § 15, AO § 5, AO § 44 | 
| Schlagwörter | Energiesteuer, Treibstoff, Hauptbehälter, Ermessensentscheidung, Steuerschuldner, Gesamtschuldner | 
| Rechtsfrage: | Energiesteuererhebung vom Fahrer des LKW für in einem Zusatzbehälter mitgeführten, in Österreich und den Niederlanden getankten Dieselkraftstoff. Ist der Halter des LKW, für dessen gewerbliche Zwecke das Fahrzeug verwendet wird, als wirtschaftlich Handelnder und Verwender des Kraftstoffs Steuerschuldner? Kann der Fahrer allenfalls als Gesamtschuldner neben dem Halter des LKW für die Energiesteuer in Anspruch genommen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 07.07.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 3565/08 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 29 18 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision | 
