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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-307/16 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 146 Abs. 1 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 147, RL 2006/112/EG Art. 131, RL 2006/112/EG Art. 273
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Polen, Steuerbefreiung, Lieferung, Umsatzgrenze
Rechtsfrage: Sind Art. 146 Abs. 1 Buchst. b, Art. 147 sowie Art. 131 und Art. 273 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass sie nationalen Regelungen entgegenstehen, die die Anwendung der Befreiung in Bezug auf einen Steuerpflichtigen ausschließen, der im vorangegangenen Steuerjahr die entsprechende Umsatzgrenze, die dafür Voraussetzung ist, nicht erreicht und auch keinen Vertrag mit einem zur Mehrwertsteuererstattung an Reisende berechtigten Wirtschaftsteilnehmer geschlossen hat?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 335 S. 32
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.02.2018
Erledigungs-Az: Rs C-307/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 02 39