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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 23/16 (BFH)
§§: EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1, EStR R 14 Abs. 2 Satz 3, AO § 163
Schlagwörter Landwirtschaft, Feldinventar, Aktivierung, Strukturwandel, Billigkeitsmaßnahme, Bindungswirkung
Rechtsfrage: Liegt in der Aufgabe des Teilbetriebs Milchproduktion durch ein land- und forstwirtschaftliches Unternehmen ein Strukturwandel, der es gestattet, zur Nichtaktivierung des Feldinventars überzugehen? Stellt die einem bestandskräftigen Feststellungsbescheid zugrunde liegende Zustimmung des Finanzamts zu der Nichtaktivierung einen Dauerverwaltungsakt dar, dem Bindungswirkung für nachfolgende Veranlagungszeiträume zukommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 17.02.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 1049/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 22 80
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 46/16 -- Zurücknahme der Revision