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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 36/99 |
§§: | BewG § 22 Abs. 1, BewG § 122 Abs. 3, StMBG Art. 14, StMBG Art. 15, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1 |
Schlagwörter | Fortschreibung, Wertgrenze, Einheitswert, Grundvermögen, Grundsteuer, Berlin-Ermäßigung, Wegfall, Verfassungsmäßigkeit, Übermaßverbot |
Rechtsfrage: | Ist die Fortschreibung des Einheitswerts auf den 1.1.1994 für in Berlin belegene Grundstücke nach § 22 Abs. 4 BewG i.V.m. § 122 Abs. 5 BewG wegen Wegfall der sog. Berlin-Ermäßigung ab 1.1.1994 durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (BStBl I 1994 S. 50, 75) verfassungsmäßig und verstößt die gleichzeitige Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes in Berlin um 10 Prozentpunkte gegen das Übermaßverbot? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 23.09.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2303/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.01.2002 |
Erledigungs-Az: | II R 36/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 86 18 |