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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 157/99
§§: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 c, EStG § 32 Abs 4 S 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Ausbildungsplatz, Beginn
Rechtsfrage: Ist ein volljähriges Kind, welches vor Aufnahme einer Berufsausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis steht bzw. arbeitslos ist, bereits ab dem Monat an, in dem es sich um einen Ausbildungsplatz beworben hat, als "ausbildungsplatzsuchendes Kind" anzusehen mit der Folge, daß die bis zur Aufnahme der Ausbildung erzielten Einkünfte und Bezüge in die Ermittlung des Grenzbetrages einzubeziehen sind? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.02.1999
Vorinstanz/AZ: IV 106/98 Ki
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 62 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.01.2000
Erledigungs-Az: VI R 157/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren eingestellt, nachdem Revision zurückgenommen wurde