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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-181/12 (EuGH)
§§: EG Art. 56, EG Art. 58
Schlagwörter EG, EU, Erbschaftsteuer, Grundstück, Inland, Gebietsfremder, Freibetrag
Rechtsfrage: Sind die Art. 56 und 58 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats über die Erhebung der Erbschaftsteuer entgegenstehen, die bei dem Erwerb durch Erbanfall eines im Inland belegenen Grundstücks von einer gebietsfremden Person für den gebietsfremden Erwerber nur einen Freibetrag von 2.000 Euro vorsieht, während bei einem Erwerb durch Erbanfall ein Freibetrag von 500.000 Euro gewährt würde, wenn der Erblasser oder der Erwerber zur Zeit des Erbfalls seinen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat hätte?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 02.04.2012
Vorinstanz/AZ: 4 K 689/12 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 19 93
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.10.2013
Erledigungs-Az: Rs C-181/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 30 45