Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 61/00
§§: AO § 227, VStG § 10
Schlagwörter Erlaß, Vermögensteuer, Kommanditist, Einheitswert des Betriebsvermögens, Personengesellschaft, Konkurs
Rechtsfrage: Kein Erlass der Vermögensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen, wenn nach einer Außenprüfung einer Kommanditgesellschaft (KG) geänderte Bescheide über den Einheitswert des Betriebsvermögens ergehen und es daraufhin beim Kläger (Kl.), einem Kommanditisten der zwischenzeitlich in Konkurs gegangenen KG, zu Vermögensteuernachzahlungen kommt; weil an den jeweiligen Stichtagen das besteuerte Vermögen des Kl. noch vorhanden gewesen und der Verlust des Anteils am Vermögen der Gesellschaft erst später eingetreten ist. Eine persönliche Erlassbedürftigkeit des Kl. liegt dann nicht vor, wenn dessen notwendiger Lebensunterhalt unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehegatten nicht gefährdet ist. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.05.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 148/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 51 12
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen