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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 25/03 |
§§: | EStG § 14 a Abs. 2 Satz 3, EStG § 14 a Abs. 2 Satz 4, EStG § 13 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Freibetrag, Kürzung, Betriebsaufgabe, Teilbetrieb |
Rechtsfrage: | Ist der Freibetrag gemäß § 14 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 EStG nach § 14 a Abs. 2 Sätze 3 und 4 EStG nicht zu kürzen, wenn der Steuerpflichtige eine Landwirtschaft und eine Forstwirtschaft betreibt, die landwirtschaftlichen Flächen ab Mai des Streitjahres unter Stilllegung der Hofstelle verpachtet, die Milchkontingente veräußert und zum Ende des Streitjahres bei Fortführung der Forstwirtschaft die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs erklärt, weil zum aufgegebenen Betrieb kein forstwirtschaftlicher Teilbetrieb gehörte, sondern seit Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen ein selbstständiger Forstbetrieb unterhalten wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 12.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1243/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 29 67 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |