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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-484/06 (EuGH) | 
| §§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3 Buchst. b Satz 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 5, Richtlinie 67/227/EWG Art. 2 Abs. 1, Richtlinie 67/227/EWG Art. 2 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | EG, EU, Mehrwertsteuer, Rundung, Mehrwertsteuerbeträge, Umsatzsteuer, Rechnung, nationales Recht | 
| Rechtsfrage: | 1. Gilt in Bezug auf die Rundung von Mehrwertsteuerbeträgen ausschließlich das nationale Recht, oder ist dies - insbesondere unter Berücksichtigung von Art. 2 Abs. 1 und 2 RL 67/227/EWG und Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a RL 77/388/EWG sowie Art. 22 Abs. 3 Buchst. b Satz 1 (Fassung bis 1.1.2004) und Abs. 5 RL 77/388/EWG - eine Angelegenheit des Gemeinschaftsrechts? - 2. Wenn letzteres der Fall sein sollte: Folgt aus den genannten Richtlinienbestimmungen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Rundung pro Artikel nach unten zuzulassen, auch wenn verschiedene Umsätze auf einer einzigen Rechnung aufgeführt werden und/oder in einer einzigen Anmeldung enthalten sind? | 
| Vorinstanz: | Hoge Raad der Nederlanden | 
| Vorinstanz/Datum: | 27.11.2006 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2007 Nr. C 20 S. 11 | 
| Erledigendes Gericht: | EuGH | 
| Erledigungs-Datum: | 10.07.2008 | 
| Erledigungs-Az: | Rs C-484/06 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 32 67 | 
