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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 7/09 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a |
Schlagwörter | Kapitalvermögen, Zinsen, Lebensversicherung, Darlehen |
Rechtsfrage: | Steuerpflicht von Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung: Wurde das Darlehen, das mit den Lebensversicherungen abgesichert wurde, "unmittelbar und ausschließlich" zur Finanzierung der Anschaffungskosten einer betrieblichen Investition eingesetzt, wenn es vorübergehend zur Finanzierung von Werbungskosten und Betriebsausgaben eingesetzt wurde bzw. nicht innerhalb von 30 Tagen nach Überweisung der Darlehensmittel zur Bezahlung der Anschaffungskosten verwendet wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3342/05 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 16 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.10.2011 |
Erledigungs-Az: | VIII R 7/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 06 67 |