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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 68/07 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 3, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Optionsgeschäft, Kaufoption, Barausgleich, Aktie |
Rechtsfrage: | Optionsgeschäfte: Ist der vom Stillhalter einer Kaufoption auf den Deutschen Aktienindex (DAX) an den Optionsberechtigten gezahlte Barausgleich (Cash-Settlement) als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG abziehbar oder handelt es sich um eine steuerlich unbeachtliche Werteinbuße auf der privaten Vermögensebene? Unterschiedliche Behandlung von Glattstellungsgeschäften und Barausgleich als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 13/06 (5) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 02 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.02.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 68/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 16 99 |