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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 13/05 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Renovierungskosten, Dachsanierung, Wohnungsrecht |
Rechtsfrage: | Dachsanierungskosten einer leerstehenden wohnrechtsbelasteten Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten: Kann der Eigentümer eines Wohnhauses die nach dem gesundheitsbedingten Auszug seiner wohnungsberechtigten Mutter im Herbst 1998 aufgewandten Dachsanierungskosten als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn er das nach dem Auszug der Mutter leerstehende Haus ab November 1999 mit Zustimmung der Mutter vermietet und die Mieteinnahmen kassiert hat, oder kommt der Werbungskostenabzug nicht in Betracht, weil die Mutter ihr Wohnungsrecht nicht aufgegeben, sondern ihrem Sohn nur unentgeltlich überlassen hat, die Einkunftsquelle "Vermietung und Verpachtung" somit bei der Mutter verblieben ist? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 03.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 268/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 34 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.09.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 13/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 06 65 |