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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 52/99 |
§§: | EigZulG § 9 Abs. 5, EigZulG § 11 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Kinderzulage, Haushaltszugehörigkeit |
Rechtsfrage: | Haushaltszugehörigkeit auswärts studierender Kinder - Kinderzulage für den die am Studienort befindliche - nach dem EigZulG begünstigte - Eigentumswohnung der Eltern nutzenden Sohn - Wohnung am Studienort als Teil des (aufgespaltenen) Familienhaushalts aufgrund Mitbenutzung der Wohnung durch die Eltern und häufiger Aufenthalte des Sohnes in der elterlichen Wohnung an Wochenenden und während der Semesterferien? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1895/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 99 21 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.04.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 52/99 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 09 44 |