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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 61/03 |
| §§: | UStG 1999 § 3 Abs. 9 |
| Schlagwörter | Leistung, Nebenleistung, Wasseranschlüsse |
| Rechtsfrage: | Ist das Legen von Wasserleitungen (Liefererleitungen) einschließlich der Hauswasseranschlüsse als umsatzsteuerpflichtige Leistung "Verschaffung der Möglichkeit zum Anschluss an das Versorgungsnetz" oder als unselbständige Nebenleistung anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Sächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 24.09.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 226/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 51 37 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 08.10.2008 |
| Erledigungs-Az: | V R 61/03 |
| Erledigungs-Vermerk: | Beitrittsaufforderung an das BMF - BFH-Beschluss vom 18.1.2005 - V R 61/03 - Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 3.11.2005 - V R 61/03 - Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-442/05 ausgesetzt. |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 41 75 |