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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 22/05 |
§§: | GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Gegenleistung, Bemessungsgrundlage, Kaufpreis, Grundpfandrecht |
Rechtsfrage: | Ist beim Erwerb eines Grundstücks der Erwerb der grundpfandrechtlich mit diesem Grundstück gesicherten Forderung der Bank gegen den Veräußerer des Grundstücks als (weitere) Gegenleistung in die Grunderwerbsteuer einzubeziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 951/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 00 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 22/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 16 28 |