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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 49/17 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 4, EStR R 14 Abs. 2 Satz 3, AO § 163, HGB § 252 |
Schlagwörter | Land- und Forstwirtschaft, Billigkeitsmaßnahme, Aktivierung, Feldinventar, Bindungswirkung, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Stellt die einem bestandskräftigen Feststellungsbescheid zugrunde liegende Zustimmung des Finanzamts zu der Nichtaktivierung einen Dauerverwaltungsakt dar, dem Bindungswirkung für nachfolgende Veranlagungszeiträume zukommt? Kann die Genehmigung der Nichtaktivierung versagt werden, weil die bestandskräftige Billigkeitsmaßnahme, mit der auch der Übergang von der bisherigen Aktivierung zur Nichtaktivierung genehmigt wurde, evtl. rechtswidrig war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 31.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 249/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 24 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2020 |
Erledigungs-Az: | VI R 49/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 05 29 |