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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 19/12 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, SGB III § 38 Abs. 3 Satz 2, SGB X § 31 Satz 1 |
Schlagwörter | Arbeitslosigkeit, Meldung, Einstellung, Verwaltungsakt, Bekanntgabe, Kindergeld |
Rechtsfrage: | Kann nach der Neufassung des § 38 SGB III mit Wirkung ab 2009 für einen Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG eine erneute Meldung bei der Agentur für Arbeit nach Ablauf von drei Monaten nicht mehr verlangt werden? Inwiefern ist die Einstellung der Arbeitsvermittlung nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III ein bekannt zu gebender Verwaltungsakt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 01.03.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1209/11 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 19 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.04.2014 |
Erledigungs-Az: | III R 19/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 19 34 |