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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 9/06
§§: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 a, EStG § 3 Nr. 62
Schlagwörter Vorwegabzug, Kürzung, Geringfügige Beschäftigung, Zukunftssicherung
Rechtsfrage: Kürzung des Vorwegabzugs bei geringfügiger Beschäftigung: Stellen die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger gezahlten Beiträge Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG dar, die bei Steuerpflicht dieser Einkünfte wegen anderer positiver Einkünfte auch dann zu einer Kürzung des Vorwegabzugs führen, wenn der Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit nicht verzichtet hat und keinen eigenen Anspruch erwirbt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.01.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 1114/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 560
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 23 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2006
Erledigungs-Az: X R 9/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 06 83