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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 78/04
§§: KStG § 8 b Abs. 7, EGVtr Art. 52, EG Art. 43, DBA NLD Art. 20 Abs. 2, EStG § 3 c, RL 90/435/EWG Art. 4 Abs. 2
Schlagwörter Europarecht, Doppelbesteuerung, Dividende, Schachtel, Organschaft
Rechtsfrage: Ist § 8 b Abs. 7 KStG i.d.F. des StBereinG 1999 bei der Ermittlung der Einkünfte eines Organträgers auch dann anwendbar, wenn eine Organgesellschaft an der ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, die (hier: nach DBA-Niederlande) steuerfreien Dividenden vereinnahmt und keine mit den Dividenden in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben angefallen sind? Verstößt die Vorschrift gegen den im DBA-Niederlande festgelegten Grundsatz der Steuerfreiheit von Schachteldividenden oder gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) bzw. die im Lichte der Niederlassungsfreiheit ausgelegte Mutter-Tochter-Richtlinie? Berücksichtigung verfassungs- und haushaltsrechtlicher Aspekte (Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Steuerausfälle bei Nichtanwendung der Vorschrift)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 29.04.2004
Vorinstanz/AZ: VI 53/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 37 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.06.2006
Erledigungs-Az: I R 78/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 04 32