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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-231/05 (EuGH)
§§: EG Art. 43, EG Art. 56, EG Art. 58, Richtlinie 90/435/EWG
Schlagwörter Finnland, EG, EU, Konzernbeitrag, Gemeinschaftsrecht, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Mutter-Tochter-Richtlinie
Rechtsfrage: Sind Art. 43 und 56 EG unter Berücksichtigung von Art. 58 EG und der Richtlinie 90/435/EWG dahin auszulegen, dass sie einer Regelung wie der finnischen Konzernbeitragsregelung entgegenstehen, wonach Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit des Konzernbeitrags bei der Besteuerung ist, dass sowohl der Geber des Beitrags als auch dessen Empfänger in Finnland ansässige Gesellschaften sind?
Vorinstanz: Korkein Hallinto-oikeus (Finnland)
Vorinstanz/Datum: 23.05.2005
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 193 S. 17
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.07.2007
Erledigungs-Az: Rs C-231/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 28 57