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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 66/97 |
| §§: | EStG § 4 Abs. 4 |
| Schlagwörter | Schuldzinsen, Ehegatten, Drittaufwand, Darlehen |
| Rechtsfrage: | Sind Schuldzinsen für vom Ehemann aufgenommene Darlehen (Beleihung von Lebensversicherungen), die dieser seiner Ehefrau zur Praxisgründung zur Verfügung stellt, Betriebsausgaben der Ehefrau? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 13.08.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 28/96 E |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 270 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 26.11.1998 |
| Erledigungs-Az: | IV R 66/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 57 43 |